Pünktlich zum Redaktionsschluss meldet sich Charles Canary mit einem neuen Beitrag. Endlich widmet er sich einem der deutschesten aller Themen. Dem Auto. Er würde sich selbst der Kategorie Sonntagsfahrer zuordnen. Im weiteren Sinne. Eben nicht sonntags. Sondern vornehmlich werktags. Aber halt zumeist selten.
Mangels Routine gehört er zu der risikoscheuen Minderheit, die sich auf die Scheinsicherheit, beruhend auf der bestehenden Straßenverkehrsordnung, verlässt. Nehmen wir zum Beispiel die klassische Rechts-vor-Links-Regelung. Politisch en vogue. Dagegen wirkt das Einhalten der allereinfachsten Vorgabe als eher altbacken. Ohne jegliche empirische Unterfütterung, allein basierend auf subjektiver Wahrnehmung, lässt sich der Autor zu der Behauptung hinreißen, dass es mittlerweile mehr Veganer als Rechts-vor-Links-Beachter gibt. Ein ursächlicher Zusammenhang kann statistisch nicht belegt werden. Eine mögliche logische Erklärung wäre: umso mehr Fleisch jemand verspeist, desto potenzieller sein Kraftfahrzeug und umso eher pocht der Inhaber auf sein Grundrecht der Bewegungsfreiheit. Das klingt dann doch recht konstruiert und würde gar die Veganer diskriminieren, die ihre erverzichteten CO2-Zertifikate für einen SUV einlösen.
Eine weitere verkehrstechnische Modeerscheinung resultiert in der tagtäglichen Meldung im Lokalblatt mit dem Zusatz „aus unersichtlichen Gründen von der Fahrbahn abgekommen.“ Sei es, weil der Fahrer bei der mitternächtlichen Fahrt auf der Kreisstraße zwischen Unter- und Obermoching intensivst das Navi konsultierte, um einen etwaigen Jahrhundertstau zu umfahren. Oder es obsiegte das Kosten- gegenüber dem Pflichtbewusstsein und der Fahrer sah sich aufgrund der kurvenreichen Streckenführung bei nebliger Sicht genötigt während der Fahrt auf diversen Internetportalen nach dem optimalen Versicherungsschutz zu suchen.
Immerhin – das moderne Fahrzeug bestellt bereits wenige Sekunden nach dem unvermeidlichen Abstecher in den Straßengraben selbstständig ein Bergungsfahrzeug und gibt so dem Verursacher den nötigen zeitlichen Spielraum, um sich durch die überlebensnotwendigen Datenschutzerklärungen zu klicken, bevor er dann den neuen Tarif final bestätigt.
Die Streitfrage, ob die entstandenen Kosten vom alten oder neuen Anbieter zu übernehmen sind, lassen sich im Nachgang gerichtlich klären. Der Rechtschutzversicherung sei Dank!
Der „Sonntagsfahrer“ wünscht seinen Lesern weiterhin eine gute, unfallfreie Fahrt.
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Vielen Dank für das Beitragsbild an Pixabay!
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